Bundesbeihilfeverordnung

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht:

  • Rechtsvorschriften zur Beihilfe
  • Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
  • Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen
  • Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
  • Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen
  • Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
  • Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel
  • Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
  • Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
  • Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
  • Verzeichnis der vom Bundesministerium des Innern bestellten Gutachterinnen und Gutachter und Obergutachterinnen und Obergutachter für Psychotherapie

 

Die aktuelle Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) finden Sie in diesem PDF

 

 

 
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