Beihilferecht in Mecklenburg-Vorpommern

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.

Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum Beihilferecht in Mecklenburg-Vorpommern: 

Rechtsgrundlage
§ 80 Landesbeamtengesetz (LBG M-V) - Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen werden grundsätzlich nach den für die Beamten des Bundes geltenden Vorschriften gewährt

Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht:

  • Antragsgrenzen & Fristen
  • Beihilfebemessungssätze
  • Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
  • Arzneimittel
  • Heilpraktiker
  • Zahn
  • Wahlleistungen
  • Aufwendungen im Ausland
  • Eigenbehalte / Zuzahlungen / Belastungsgrenzen
  • Pflegebedürftigkeit

 

 

 
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