Beihilferecht in NRW

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.

Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum nordrhein-westfälischen Beihilferecht: 

Rechtsgrundlage
Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) aufgrund § 77 Absatz 8 Landesbeamtengesetz (LBG NRW)

Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht:

  • Antragsgrenzen & Fristen
  • Beihilfebemessungssätze
  • Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
  • Arzneimittel
  • Heilpraktiker
  • Zahn
  • Wahlleistungen
  • Aufwendungen im Ausland
  • Eigenbehalte / Zuzahlungen / Belastungsgrenzen
  • Pflegebedürftigkeit

 

 

 
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