Beihilferecht in Schleswig-Holstein

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.

Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum schleswig-holsteinischen Beihilferecht: 

Rechtsgrundlage
Beihilfeverordnung (BhVO) aufgrund § 96 Nr. 2 und § 100 Abs. 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz

Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht:

  • Antragsgrenzen & Fristen
  • Beihilfebemessungssätze
  • Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
  • Arzneimittel
  • Heilpraktiker
  • Zahn
  • Wahlleistungen
  • Aufwendungen im Ausland
  • Eigenbehalte / Zuzahlungen / Belastungsgrenzen
  • Pflegebedürftigkeit

 

 

 
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