Bundesbeihilfeverordnung
Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht:
- Rechtsvorschriften zur Beihilfe
- Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
- Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen
- Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
- Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen
- Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
- Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel
- Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
- Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
- Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
- Verzeichnis der vom Bundesministerium des Innern bestellten Gutachterinnen und Gutachter und Obergutachterinnen und Obergutachter für Psychotherapie
Die aktuelle Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) finden Sie in diesem PDF