Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.
Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum hessischen Beihilferecht:
Rechtsgrundlage
Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) aufgrund § 92 Hessisches Beamtengesetz (HBG)
Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht: