Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.
Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum niedersächsischen Beihilferecht:
Rechtsgrundlage
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) aufgrund von § 80 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)
Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht: