Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.
Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum nordrhein-westfälischen Beihilferecht:
Rechtsgrundlage
Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) aufgrund § 77 Absatz 8 Landesbeamtengesetz (LBG NRW)
Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht: