Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.
Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum rheinland-pfälzischen Beihilferecht:
Rechtsgrundlage
Beihilfenverordnung (BVO) aufgrund von § 66 Abs. 5 Landesbeamtengesetz
Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht: