Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.
Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum sächsischen Beihilferecht:
Rechtsgrundlage
Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO) aufgrund § 80 Sächsisches Beamtengesetz
Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht: