Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.
Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum schleswig-holsteinischen Beihilferecht:
Rechtsgrundlage
Beihilfeverordnung (BhVO) aufgrund § 96 Nr. 2 und § 100 Abs. 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz
Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht: