Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.
Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum thüringischen Beihilferecht:
Rechtsgrundlage
Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) aufgrund § 87 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)
Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht: