Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.
Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum saarländischen Beihilferecht:
Rechtsgrundlage
Beihilfeverordnung (BhVO) aufgrund von § 67 Saarländisches Beamtengesetz
Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht: